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Investitionsförderungen sinnvoll nutzen

Investitionsrechnung

Zugegeben, es klingt schon gut, dass es Förderungen für Investitionen gibt. Ein bisschen wie das rote „Sale“-Schild im Modegeschäft oder beim Elektrohändler. Doch wie auch dort sollten Sie sich überlegen, ob die Investition für Ihr Unternehmen wirklich sinnvoll ist. Das kann sie rein aus qualitativen Gründen sein (z.B. Verbesserung der Arbeitssicherheit), aber zumeist sollte sich eine Investition auch innerhalb einer absehbaren Zeit rentieren. Dafür ist die Investitionsrechnung das geeignete Instrument.

Wann macht eine Investitionsrechnung Sinn und wie genau soll sie sein?

Investitionsrechnung klingt auf den ersten Blick vielleicht etwas kompliziert. Sollte ich bereits für eine kleine Produktionsmaschine eine Rechnung erstellen, oder erst wenn ich eine neue Produktionshalle baue? Das kommt natürlich drauf an, ob z.B. eine Investition von 10.000 Euro eine große oder kleine Investition für Ihr Unternehmen ist und wieviel gesamt investiert werden kann und muss. Schließlich bergen der Ersatz oder die Neuanschaffung von Anlagen, Gebäuden oder Systemen oftmals weitere Kosten als die reinen Anschaffungskosten mit sich – wie notwendige Wartungsverträge, Änderungen in den Produktionsabläufen, zusätzliche Lagerflächen, Aufbau eines Ersatzteilvorrates, Schulungskosten, neue Mitarbeiter, etc.

Eine Investitionsrechnung kann sehr einfach gestaltet sein. Sie können sich nur die entstehenden Kosten ansehen oder auch die Erlösseite dazunehmen. Sie können eine einzelne Anlage betrachten, aber auch mehrere Alternativen vergleichen. Sie können mehrere Jahre individuell betrachten oder einfach mit Durchschnittsgrößen arbeiten. Wichtig ist vor allem, dass Sie sich die geplante Investition gut überlegen und möglichst alle damit verbundenen Auswirkungen und Kosten berücksichtigen.

Einfache (statische) Investitionsrechnung

Einfache Investitionsrechenverfahren sind zum Beispiel die Kostenvergleichs- und die Gewinnvergleichsrechnung. Dabei werden für die geschätzte Nutzungsdauer durchschnittliche Werte für Erlöse (außer beim Kostenvergleich) und Kosten angesetzt und Kapitalkosten sowie Abschreibungen kalkulatorisch berücksichtigt. Die Rentabilität des eingesetzten Kapitals kann auf diese Weise ebenso bestimmt werden, wie die Menge, ab welcher die Gewinnzone erreicht wird (Gewinnschwelle – Break-Even).

Dynamische Investitionsrechenverfahren

Je genauer die Investitionsrechnung sein soll, desto genauer sollte natürlich auch der zeitliche Verlauf von Zu- und Abflüssen berücksichtigt werden. Das ist mit der Kapitalwertmethode möglich. Dabei werden konkret die Ein- und Auszahlungen gegenübergestellt und mit Hilfe eines Kalkulationszinssatzes auf einen bestimmten Zeitpunkt (z.B. heute) abgezinst. Dies ist notwendig, weil das für die Investition verwendete Kapital auch anderweitig angelegt werden könnte und damit eine Verzinsung bringen würde. Der Zinssatz stellt also die Renditeforderung der Kapitalgeber dar. Statt der (nicht zahlungswirksamen) Abschreibung wird direkt der Anschaffungsbetrag angesetzt. Die Schwierigkeit liegt neben der Abschätzung des zeitlichen Anfalls der Zahlungen vor allem in der Bestimmung eines geeigneten Zinssatzes. Dieser sollte sich am Markt orientieren, da das Kapital alternativ dort investiert werden könnte. Die Rentabilität der Investition kann durch die Ermittlung des internen Zinsfußes bestimmt werden.

Eine Steigerungsstufe ist die Berechnung der Freien Cashflows statt der einfachen Saldierung von Ein- und Auszahlungen. In diesem Modell werden Steuern sowie die unterschiedlichen Kosten für Fremd- und Eigenkapital berücksichtigt. Damit ist diese Methode natürlich genauer, aber auch etwas aufwendiger in der Umsetzung.

Berücksichtigung von Förderungen

Investitionszuschüsse sind in der Investitionsrechnung von den Anschaffungskosten abzuziehen. Die Investitionsprämie im Zuge der Covid-19-Situation vom aws (https://www.aws.at/corona-hilfen-des-bundes/aws-investitionspraemie/) unterstützt materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen. Dabei werden 7 % der förderfähigen Investitionen bzw. 14 % bei Investitionen im Bereich Ökologisierung, Digitalisierung und Gesundheit mittels eines steuerfreien, nicht rückzahlbaren Zuschusses gefördert.

Je nach Bundesland gibt es zusätzliche Fördermöglichkeiten. In Salzburg zum Beispiel für die Umsetzung von Digitalisierungsprojekten (https://www.salzburg.gv.at/wirtschaft_/Seiten/digitalisierungsoffensive.aspx), die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf betrieblichen Gebäuden (https://www.salzburg.gv.at/wirtschaft_/Seiten/betriebliche-photovoltaik.aspx) und betriebliche Forschungsprojekte (https://www.salzburg.gv.at/wirtschaft_/Seiten/f_e-foerderung.aspx). Achtung – im Normalfall sind Förderungsansuchen vor Projektbeginn zu stellen!

Wird mittels Darlehen gefördert, so ist die Förderung nur im Rahmen der Kapitalkosten zu berücksichtigen. Solche rückzahlbaren Finanzierungsunterstützungen gibt es z.B. vom aws (https://www.aws.at/aws-erp-kredit/) oder für Betriebe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft und von der ÖHT (https://www.oeht.at/produkte/impuls-kredit/ oder für größere Vorhaben https://www.oeht.at/produkte/top-kredit/).

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